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Nepper, Schlepper, Bauernfänger?!

B oder BE?

...eine sehr häufig gestellte Frage. Welchen Anhänger darf man eigentlich mit dem Führerschein der Klasse B (ausgestellt ab 01.01.99) ziehen?

  • Variante 1:                                                                                                                                         
    Es darf jederzeit ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (z.G.) von max. 750 Kg gezogen werden. Die Kombination von Zugfahrzeug (z.G.) und Anhänger (z.G.) darf dann max. 4,25 t betragen.
  • Variante 2: (wenn der Anhänger schwerer wie 750 Kg ist)                                                                       
    Das z.G. vom Anhänger darf in keinem Fall schwerer als die Leermasse vom Zugfahrzeug sein. Die Kombination von Zugfahrzeug (z.G.) und Anhänger (z.G.) darf aber bei dieser Variante nur max. 3,5 t betragen.

Alle anderen Varianten dürfen mit dem Führerschein der Klasse B nicht gefahren werden. Hierzu braucht man die Fahrerlaubnis der Klasse BE. Diese kommt dann in Frage, wenn man schwere Anhänger wie z.B. Pferdeanhänger, Wohnwagen, Holzanhänger oder Autoanhänger etc. ziehen möchte.

Für die Klasse BE ist lediglich eine praktische Anhänger-Ausbildung so wie eine praktische Prüfung erforderlich. Die Theorie-Prüfung und der Theorie-Unterricht sind nicht erforderlich. 


Zufriedene Führerscheinbesitzer








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