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Befristeter Führerschein

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist einen guten Schritt vorangekommen.
Die EU-Verkehrsminister einigten sich am 7. Oktober 2004 auf neue Vorschriften zu einem EU-einheitlichen Führerschein. Danach ist jede Fahrerlaubnis, die nach Inkrafttreten der in Vorbereitung befindlichen dritten EU-Führerscheinrichtlinie neu ausgestellt wird, zeitlich zu begrenzen. Die Papiere werden für private Pkw-Fahrer alle zehn Jahre erneuert, für Berufskraftfahrer alle fünf Jahre. Dabei ist aber keine neue Fahrprüfung erforderlich.
Wer bis zum Inkrafttreten eine Fahrerlizenz besitzt, kann sie lebenslang ohne Erneuerung innerhalb des EU-Raumes benutzen. Für ihn gibt es weder eine Befristung noch einen Zwangsumtausch seiner Papiere. Wer in ein anderes EU-Land zieht, hat zwei Jahre Zeit, bis er sich dem dort geltenden Führerscheinrecht anpassen muss.
Die Richtlinie soll nach einer Übergangsfrist von sechs Jahren angewandt werden. Das Gesetzesprojekt sieht auch die Einführung einer betrugssicheren Plastikkarten-Fahrerlizenz auf Zeit vor.
Das Europäische Parlament (EP) muss diesen Vorschlägen noch zustimmen. Sein Verkehrsausschuss wollte das Resultat der Ministerdebatte abwarten. Er hat nun auf dieser Basis die erste Lesung im EP-Plenum vorzubereiten. Der Ausschuss will sich dazu bis Anfang nächsten Jahres auf eine Empfehlung einigen.


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