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Drogen
Statistik
Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich im Jahr 2001 in Deutschland 1080 Verkehrsunfälle bei denen illegale Drogen eine Rolle gespielt haben. Dabei starben 63 Personen, 586 wurden schwer und 1004 leicht verletzt. Die Zahl der bei "Drogenunfällen" im Straßenverkehr Getöteten stieg in den vergangenen 10 Jahren um 150 %, wobei allerdings nicht auszuschließen ist, dass diese Steigerungsrate in erster Linie Folge der erhöhten Aufklärungsquote ist. Die Entwicklung der nachgewiesenen Drogenunfälle im Zeitraum 1975 - 2000 ist in einer Tabelle zusammengestellt worden (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Dunkelziffer
Es ist zu befürchten, dass die Dunkelziffer der Kraftfahrer, die unter dem Einfluss von illegalen Drogen am Straßenverkehr teilnehmen, um ein Vielfaches höher ist. Aktuelle Schätzungen gehen von ca. 100.000 Kraftfahrern aus, die regelmäßig unter Rauschgifteinfluss stehen. Eine anonyme Untersuchung von Blutproben, die zwischen 1993 und 1999 in Hamburg und Frankfurt/Main zum Zwecke der Blutalkoholbestimmung entnommen worden waren, führte in 75 % aller Fälle (auch) zum Nachweis illegaler Drogen (Einzelheiten zur Frankfurter Studie). Zu ähnlichen Ergebnissen kamen entsprechende Untersuchungen in Sachsen-Anhalt und Westmecklenburg.
Auswirkungen
Die mit der Einnahme von Rauschgift verbundenen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit lassen sich wegen der individuell sehr unterschiedlichen Drogenwirkung kaum sicher vorhersehen, was die damit verbundenen Gefahren zusätzlich erhöht. Das gilt in besonderem Maße für die Kombination unterschiedlicher Drogen oder von Rauschgift mit Alkohol. Diese so genannten Multiintoxikationen können für den Konsumenten zu einer nicht mehr kalkulierbaren Gefahr werden. Hinzu kommt, dass sich viele Drogenkonsumenten gar nicht bewusst sind, dass nicht nur Alkohol, sondern auch Rauschgift und bestimmte Arzneimittel z. T. erheblichen und lang andauernden Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben.
Rechtliche Folgen
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogenfluss war - anders als bei Alkohol - bis zum 01.08.1998 nicht einmal mit einem Bußgeld bedroht, wenn es Dank glücklicher Umstände zu keinen Auffälligkeiten kam. Seither führt jedoch bereits der Nachweis bestimmter Drogen im Blut eines Kraftfahrers ohne Untergrenze (!) zu empfindlichen Geldbußen sowie zu einem Fahrverbot. Unabhängig davon verbleibt es bei einer möglichen Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wer als Führerscheinbewerber oder Fahranfänger auch nur in den Verdacht gerät, Drogenkonsument (gewesen) zu sein, kann von der Führerscheinstelle aufgefordert werden, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit nachzuweisen. Das kann wegen der sehr langen Nachweismöglichkeit illegaler Drogen schwierig und sehr teuer werden. Wer einen Führerschein hat und als Drogenkonsument auffällt, wird es schwer haben, seine Fahrerlaubnis zu behalten oder sie - falls sie ihm deswegen entzogen wurde - wieder zu bekommen. Der Staat betrachtet den Drogenkonsum als Eignungsmangel, der jedenfalls bei sog. harten Drogen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt (vgl. bei Cannabiskonsum die Entscheidung des BVerfG vom 20.06.2002).
Nachweis
Erkennung und der Nachweis von Drogenkonsum anlässlich von Unfällen und bei Verkehrskontrollen sind in den letzten Jahren durch gezielte Schulung von Polizeibeamten (Forschungsprojekt ROSITA) und die Entwicklung geeigneter Schnelltestverfahren (z. B. DRUGWIPE, MAHSAN-Test, TRIAGE-Test, TOXI-QUICK) wesentlich erleichtert und verbessert worden. In der jüngsten Publikation (Steinmeyer et al., 2002) zum praktischen Nutzwert von Drogenschnelltests bei polizeilichen Verkehrskontrollen im Ordnungswidrigkeitenbereich ist bereits eine hohe Erfolgsquote dieser Hilfsmittel für die Polizeibeamten dokumentiert. Bei 254 Fahrern wurden auf freiwilliger Basis mit deren Speichel, Schweiß oder Urin Drogenschnelltests durchgeführt, deren Ergebnisse in 97,6 % eine korrekte Hilfestellung für den Polizeibeamten ergaben, um eine schnelle Orientierung bezüglich des Anfangsverdachts zu erhalten und angemessene Maßnahmen durchzuführen.
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Zufriedene Führerscheinbesitzer




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