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Neuerungen 2011

Die wichtigsten Neuerungen/Änderungen 2011 auf einen Blick:


Winterreifenpflicht (bereits Ende 2010 in Kraft getreten):
Am 4.12.2010 ist die neugeregelte Winterreifenpflicht in Kraft getreten. Der Gesetzestext schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen. Dort ist festgelegt, dass das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Winterreifen sollen 2011 EU-weit definiert werden.

Begleitetes Fahren mit 17:
Mit dem 1. Januar 2011 wird das “Begleitete Fahren ab 17″ (BF 17) als Dauerrecht eingeführt.

Biokraftstoff E10 kommt:
Ab 2011 wird an den Tankstellen zusätzlich ein Benzin mit dem Zusatz Super E10 angeboten. Es darf bis zu 10 % Bioethanol aus zertifiziert nachhaltiger Produktion enthalten und soll zumindest von neueren Fahrzeugen problemlos genutzt werden können. Rund 90 Prozent aller benzinbetriebenen PKW sollen E 10 ohne Einschränkungen tanken können. Die damit umgesetzte EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie sieht zumindest bis Ende 2013 vor, dass auch weiterhin der bisherige Kraftstoff (Bestandsschutzsorte) ohne Aufpreis angeboten wird.

Energieverbrauchskennzeichnung für PKW:
Anfang 2011 soll der Entwurf einer neuen Energieverbrauchskennzeichnung für PKW dem Bundesrat zugeleitet werden und diese in Deutschland auf den Weg gebracht werden. Neuwagenkäufer sollen dann zukünftig auf Hinweisschildern im Verkaufsraum mehr hilfreiche Informationen finden. Neben Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß sollen auch Angaben zur Jahressteuer, zu den durchschnittlichen jährlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom) und zur Energieeffizienz (Energieeffizienzskala) des Fahrzeugs gemacht werden. Bei reinen Elektrofahrzeugen und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeugen soll künftig auch der Stromverbrauch angegeben werden.

ESP – nun für neue PKW-Modelle, LKW und Busse vorgeschrieben:
Nach EU-Vorgabe müssen ab dem 1. November 2011 alle neuen PKW- und Nutzfahrzeugmodelle sowie Busse mit dem elektronischen Stabilitätsprogramm (ESP) ausgestattet sein, um in Europa eine Typzulassung zu bekommen. Für Modelle, die bereits im Markt angeboten werden, gilt die Pflicht erst ab dem 1. November 2014.

Kfz-Steuer: Diesel-Zuschlag entfällt – Vergünstigungen nur noch für Euro-6-PKW:
Der seit dem 1. April 2007 erhobene Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum auf die Regelbesteuerung von Diesel-PKW, welche keine oder unzureichende Partikelminderungssysteme besitzen, entfällt ab dem 31.3.2011. Steuervergünstigungen erhalten ab Anfang 2011 lediglich noch Diesel-PKW, die die Euro-6-Norm erfüllen. Werden sie zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2013 erstmals zum Verkehr zugelassen, wird dem Fahrzeughalter eine einmalige Steuerbefreiung von 150 Euro gewährt.

Tagfahrleuchten werden Pflicht:
Ab dem 7. Februar 2011 müssen laut EU-Richtlinie alle neuen PKW- und Transportertypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Für Nutzfahrzeugtypen gilt die Regelung erst ab August 2012. Die Tagfahrleuchten werden automatisch mit dem Motor eingeschaltet und verbrauchen deutlich weniger Strom als die Hauptscheinwerfer für das normale Abblendlicht. Sie sollen nur die Erkennbarkeit des Fahrzeugs verbessern, jedoch nicht die gesamte Fahrbahn ausleuchten. Sie ersetzten daher bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder bei Tunneldurchfahrten nicht das Abblendlicht, bei dem zudem auch die Rückleuchten aufleuchten.

Umweltzonen und Verschärfungen:
Zu den 40 in Deutschland bestehenden werden 2011 zwei neue Umweltzonen kommen: Leipzig wird zum 1. März 2011 Fahrzeuge ohne grüne Plakette aussperren, Markgröningen in Baden-Württemberg wird zum Juli 2011 zur Umweltzone (gelb + grün zulässig). Zudem werden im Januar 2011 die Umweltzonen in Augsburg, Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal verschärft (Einfahrt nur noch mit gelber + grüner Plakette).
Wechselkennzeichen geplant:
Bis Mitte 2011 soll auch in Deutschland – wie bereits in Österreich und der Schweiz – ein sogenanntes Wechselkennzeichen eingeführt werden. Vorgesehen ist, dass bis zu drei Fahrzeuge wechselweise mit einem Kennzeichen gefahren werden dürfen. Die nicht genutzten Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung soll sich nach dem teuersten Fahrzeug richten, die Kaskoversicherung bleibt jedoch fahrzeuggebunden und muss für jedes Fahrzeug gesondert abgeschlossen werden. Es sollen zudem nur Fahrzeuge derselben Kategorie auf ein Wechselkennzeichen laufen können, mit anderen Worten kann ein PKW z.B. nicht mit einem Motorrad kombiniert werden. Unklar ist derzeit auch noch die Regelung zur Kfz-Steuer.

Parkausweis für Behinderte:
Ab 1.1.2011 gelten nur noch die Parkausweise für behinderte Menschen, die nach dem europäischen Muster ausgestellt sind. Alle alten Ausweise, die nicht nach dem europäischen Muster ausgestellt wurde, d.h. vor 2001 verlieren zum 31.12.2010 Ihre Gültigkeit. Mehr Infos hier.

Bußgelder aus dem Ausland:
Bußgelder ab 70 Euro Höhe (incl. Verfahrenskosten) aus anderen EU-Staaten können jetzt auch in Deutschland eingetrieben werden.

Batteriebeleuchtung von Fahrrädern:
Derzeit braucht jedes Fahrrad (außer Rennräder) zwingend einen Dynamo; 2011 soll der Batteriebetrieb allein reichen.


Zufriedene Führerscheinbesitzer








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